FreqSense · Referenz
Welche Funkfrequenzen in Deutschland noch frei sind — und welche nicht mehr.
Seit April 2026 gilt eine neue Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur (Vfg. 37/2026): Der UHF-Kernbereich reicht bis 698 MHz, ist aber der professionellen Produktion vorbehalten und bis Ende 2030 befristet. Diese Seite fasst die Bereiche für Funkmikrofone und IEM zusammen — mit Quelle, Auflagen und der Praxis dazu: erst scannen, dann koordinieren.
Diese Seite ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Allgemeinzuteilungen der Bundesnetzagentur — Frequenznutzungen ändern sich, und im Zweifel gilt die Verfügung, nicht diese Seite.
Die Lage 2026: neue Allgemeinzuteilung, klare Frist
Am 15. April 2026 hat die Bundesnetzagentur die Regeln für Funkmikrofone neu gefasst (Vfg. 37/2026). Sie ersetzt die bisherigen Einzelverfügungen und fasst die Bereiche in einer Tabelle zusammen. In-Ear-Sender zählen dabei als Funkmikrofone. Die Nutzung ist ohne Anmeldung und ohne Gebühr möglich — aber sekundär: kein Schutz vor Störungen, und wer einen primären Dienst stört, muss abschalten.
Die wichtigste Änderung betrifft das UHF-Band: 470–608 und 614–698 MHz sind nur noch für die professionelle Produktion zugeteilt — gewerbliche, fachkundige Nutzung durch Rundfunk, Theater, Konzerte professioneller Musikgruppen und Veranstaltungstechnik-Dienstleister. Die Frequenzen müssen auf einem 25-kHz-Raster liegen, und die Zuteilung ist bis zum 31.12.2030 befristet; eine Erwartung für die Zeit danach begründet sie ausdrücklich nicht. Im Bereich 470–608 MHz kann es lokal und zeitlich begrenzt Einschränkungen durch andere primäre Nutzungen geben, die hinzunehmen sind.
Das TV-Raster darunter ist simpel: 8-MHz-Kanäle, Kanal 21 beginnt bei 470 MHz (Startfrequenz = 470 + (N − 21) × 8). Welche Kanäle am Ort mit DVB-T2 belegt sind, zeigt nur ein Scan vor Ort — FreqSense rechnet die freien Lücken aus deinem Scan.
Bereiche für Funkmikrofone & IEM
Alle Bereiche per Allgemeinzuteilung — ohne individuelle Anmeldung, aber mit Auflagen. Stand: Vfg. 37/2026 (April 2026) und Vfg. 91/2025 (November 2025).
| Bereich | Was das ist | Auflagen |
|---|---|---|
| 174–230 MHz | VHF Band III | Max. 50 mW ERP, für alle. Störungen durch DAB+ sind hinzunehmen. Vfg. 37/2026, bis 31.03.2036 |
| 470–608 MHz | UHF, unterhalb Kanal 38 | Max. 50 mW ERP, nur professionelle Produktion, 25-kHz-Raster, lokale Einschränkungen möglich. Vfg. 37/2026, bis 31.12.2030 |
| 614–698 MHz | UHF, oberhalb Kanal 38 | Max. 50 mW ERP, nur professionelle Produktion, 25-kHz-Raster. Vfg. 37/2026, bis 31.12.2030 |
| 736–753 MHz | Mittenlücke des 700-MHz-Bands | Max. 50 mW ERP, für alle. Vfg. 37/2026, bis 31.03.2036 |
| 821,5–832 MHz | Duplexlücke des 800-MHz-Bands | 821,5–826: 100 mW EIRP am Körper, sonst 20 mW (in 823–826 national 82 mW); 826–832: 100 mW EIRP. Vfg. 91/2025, bis 31.12.2035 |
| 863–865 MHz | SRD-Band | Max. 10 mW ERP. Vfg. 91/2025, bis 31.12.2035 |
| 1350–1400 MHz | 1,4-GHz-Bereich | Max. 50 mW EIRP, nur in Gebäuden, für alle. Vfg. 37/2026, bis 31.03.2036 |
| 1785–1805 MHz | 1,8-GHz-Mittenlücke | Bis 82 mW EIRP (nationale Regelung). Vfg. 91/2025, bis 31.12.2035 |
608–614 MHz (Kanal 38) ist ausgenommen — wer Wideband plant, plant um diese Lücke herum. Für 1452–1525 MHz gibt es Einzelzuteilungen für professionelle Nutzer (1492–1525 MHz nur in Gebäuden), auch kurzfristig für eine Veranstaltung, beantragt bei den Außenstellen der Bundesnetzagentur.
Für Kirche, Schule, Verein oder Proberaum — also alles, was keine professionelle Produktion ist — bleiben 174–230, 736–753, 821,5–832, 863–865, 1350–1400 (innen) und 1785–1805 MHz.
Gesperrt: die Mobilfunk-Nachbarn
Direkt neben den nutzbaren Fenstern sitzt Mobilfunk. Diese Bereiche deckt keine Allgemeinzuteilung für Funkmikrofone ab — und sie sind der Grund, warum ein Scan vor Ort Pflicht ist.
| Bereich | Belegung |
|---|---|
| 698–736 MHz | Schutzband und 700-MHz-Uplink (703–733 MHz). Keine Funkmikrofone |
| 753–821,5 MHz | 700-MHz-Downlink (758–788) und 800-MHz-Downlink (791–821). Keine Funkmikrofone |
| 832–862 MHz | 800-MHz-Uplink — hier senden die Handys im Publikum. Keine Funkmikrofone |
Ältere Strecken aus der Zeit vor der 700-MHz-Versteigerung sind nicht automatisch nutzlos: Liegt ihr Stimmbereich zwischen 694 und 698 oder zwischen 736 und 753 MHz, sind diese Frequenzen weiter zugeteilt. Alles andere oberhalb von 698 MHz — außer den Lücken in der Tabelle oben — gehört dem Mobilfunk.
Duplexlücke, Mittenlücken, DECT — die Ausweichbänder
- Die 700-MHz-Mittenlücke (736–753 MHz) bietet 17 MHz für alle, mit 50 mW — und sie läuft bis 2036, länger als das UHF-Kernband.
- Die Duplexlücke (821,5–832 MHz) liegt zwischen Downlink und Uplink des 800-MHz-Bands. Gut zehn MHz mit bis zu 100 mW EIRP — aber mit starken Nachbarn: Sobald im Saal telefoniert wird, sendet der Uplink direkt oberhalb. Squelch und Antennenabstand ernst nehmen.
- Die 1,8-GHz-Mittenlücke (1785–1805 MHz) und 1350–1400 MHz (nur innen) sind interessant für digitale Systeme. Die Ausbreitung ist spürbar schlechter als im UHF-Band: mehr Dämpfung durch Körper und Kulisse, Sichtverbindung zur Antenne wird wichtiger.
- DECT-basierte Systeme laufen in ihrem eigenen Band, anmeldefrei und selbstkoordinierend — sie tauchen im UHF-Plan gar nicht erst auf, koordinieren aber auch nicht mit ihm.
- 863–865 MHz sind ehrlich gerechnet zwei Megahertz mit 10 mW — der Bereich, in dem sich sämtliche Budget-Funkstrecken drängeln. Für eine einzelne Strecke im Proberaum in Ordnung, für eine Produktion keine Basis.
Praxis: erst scannen, dann koordinieren
- Vor Ort scannen — mit PA und Licht an, nicht aus. Der RF-Noise-Floor eines leeren Saals lügt.
- Intermodulation rechnen, nicht hören: Zwei starke Sender erzeugen IM3-Produkte bei 2f₁−f₂ und 2f₂−f₁ — genau dort, wo sonst der dritte Kanal läge. Gleichabständige Frequenzen sind der schlechteste Fall.
- Im UHF-Band auf das 25-kHz-Raster achten: Die Betriebsfrequenz muss ein Vielfaches von 25 kHz sein.
- Taschensender vom Empfänger fernhalten (mindestens 5 m) und TX-Packs backstage nicht auf einem Haufen lagern.
- US-Gerät in Deutschland: US-Strecken senden oft mit bis zu 250 mW — erlaubt sind hier 50 mW. Leistung reduzieren oder lokal konformes Material einsetzen.
- Die Region im Tool muss dem Land entsprechen, in dem man physisch steht — „lief beim letzten Gig“ ist kein Frequenzplan.
Quellen
- Bundesnetzagentur, Vfg. 37/2026 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Funkmikrofone“, Amtsblatt 7/2026 vom 15.04.2026.
- Bundesnetzagentur, Vfg. 91/2025, Allgemeinzuteilung für Geräte mit geringer Reichweite (SRD) einschließlich PMSE-Audiogeräte, November 2025.
- Bundesnetzagentur, Einzelzuteilungen für drahtlose Produktionstechnik (1452–1525 MHz).
Häufige Fragen
Brauche ich für Funkmikrofone in Deutschland eine Anmeldung?
In den Bereichen der Tabelle: nein — sie sind per Allgemeinzuteilung nutzbar, ohne Anmeldung und Gebühr, aber mit Auflagen. 470–608 und 614–698 MHz sind seit April 2026 der professionellen Produktion vorbehalten und bis Ende 2030 befristet (Vfg. 37/2026). Für 1452–1525 MHz braucht es eine Einzelzuteilung.
Darf ich meine alte 700-MHz-Funkstrecke noch benutzen?
Das hängt vom Stimmbereich ab. 694–698 MHz und die Mittenlücke 736–753 MHz sind weiter zugeteilt. 698–736 und 753–821,5 MHz gehören dem Mobilfunk — Strecken, die nur dort senden können, gehören umgebaut oder ausgemustert.
Was ist die Duplexlücke?
Der Bereich 821,5–832 MHz zwischen Downlink und Uplink des 800-MHz-Bands. Er ist per Allgemeinzuteilung (Vfg. 91/2025) für PMSE-Audiogeräte nutzbar, mit bis zu 100 mW EIRP — ein brauchbares Ausweichband, solange man die starken LTE-Nachbarn einkalkuliert.
Reichen 863–865 MHz nicht einfach aus?
Für eine einzelne Strecke vielleicht. Der Bereich ist aber nur 2 MHz breit, auf 10 mW ERP begrenzt und europaweit der Sammelplatz aller Budget-Systeme — auf einer Veranstaltung mit mehreren Gewerken ist er zuverlässig verstopft.
Was passiert nach 2030?
Offen. Die Zuteilung für 470–608 und 614–698 MHz endet am 31.12.2030, und die Bundesnetzagentur sagt ausdrücklich, dass sie keine Erwartung für die Zeit danach begründet. Die anderen Bereiche laufen bis 2035 bzw. 2036. Wer Gerät für mehr als ein paar Jahre kauft, sollte das einplanen.
Gilt der deutsche Plan auch in Österreich und der Schweiz?
Ähnlich, aber nicht identisch. Wer die Grenze quert, prüft den Plan des Ziellandes bei der dortigen Behörde — in der Schweiz beim BAKOM, in Österreich bei der zuständigen Fernmeldebehörde.
FreqSense · Referenz
Die Fenster nicht merken — berechnen lassen.
FreqSense ist kostenlos: intermodfreie Frequenzpläne für Mikros und In-Ears auf dem 25-kHz-Raster, dein Scan gegen das Spektrum und die deutschen Bereiche mit Quelle und Ablaufdatum — dazu WWB-/WSM-Export und ein A4-Blatt für den Venue-Ordner.